Denn allein der Umstand, dass der damalige Vize-Polizeipräsident im Ministerium um Genehmigung der Folterdrohung nachgesucht haben will, belegt sein Unrechtsbewusstsein.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.11.2004)
Die Folterdrohung hat keinen Erfolg, Jakob ist zu diesem Zeitpunkt schon tot.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.12.2003)
Die Frage, ob er sich mit der von ihm angeordneten Folterdrohung der schweren Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und Stellung als Amtsträger schuldig gemacht hat, muss ein Gericht klären.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.06.2004)