Entgegen anders lautenden Hinweisen in den Fondsprospekten durften Großkunden, vor allem ein Hedgefonds, während eines Handelstages mehrmals täglich mit Wertpapieren handeln, um noch von den kleinsten Kursdifferenzen zu profitieren.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.05.2004)
Bis Ende März 2006 haben die Anleger Bedenkzeit, und bis dahin haftet die Bankgesellschaft noch für ihre Zusagen aus den Fondsprospekten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.11.2005)
Sie haben die Managementgebühren und die Ausgabeaufschläge nur in dem Rahmen erhöht, der ohnedies in den Fondsprospekten schon angegeben ist.
( Quelle: Die Welt 2001)