Fondsprospekten

  1. Entgegen anders lautenden Hinweisen in den Fondsprospekten durften Großkunden, vor allem ein Hedgefonds, während eines Handelstages mehrmals täglich mit Wertpapieren handeln, um noch von den kleinsten Kursdifferenzen zu profitieren. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.05.2004)
  2. Bis Ende März 2006 haben die Anleger Bedenkzeit, und bis dahin haftet die Bankgesellschaft noch für ihre Zusagen aus den Fondsprospekten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.11.2005)
  3. Sie haben die Managementgebühren und die Ausgabeaufschläge nur in dem Rahmen erhöht, der ohnedies in den Fondsprospekten schon angegeben ist. ( Quelle: Die Welt 2001)