Das "vorsätzliche Schaffen von Leben zum Forschungszweck" sei ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Richter müssen genauer prüfen, ob manche Qual eines Affen oder einer Ratte für den konkreten Forschungszweck tatsächlich nötig ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)