"Falls der Kalkabbau unumgänglich ist, würde auch eine Verordnung nichts nützen", bestätigt Forstrat Thomas Mecke vom Darmstädter Regierungspräsidium (RP), der die Ausweisung des NSG "Halbtrockenrasen bei Elm und Hutten" betreibt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)