Forstschutzmaßnahme

  1. Fahrten im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe sind demnach stets zulässig, bei Forstbetrieben nur, wenn die Maßnahmen unaufschiebbar sind. Aber wann kann eine Forstschutzmaßnahme nicht einen Tag warten? ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)