Zugleich wird Land- und Forstwirten ein "angemessener Ausgleich" für wirtschaftliche Nachteile durch Naturschutzmaßnahmen zugesprochen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Dabei schließt das Land Verträge mit Bauern und Forstwirten ab, die ihre Grundstücke gegen Honorar pflegen und erhalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.08.2001)
Für wirtschaftliche Nachteile, die den Land- und Forstwirten durch naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen entstehen, soll es einen finanziellen Ausgleich geben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Aufgrund der einfachen und präzisen Messung ist das Chlorophyll-Meßgerät auf breites Interesse bei Land- und Forstwirten gestoßen.
( Quelle: )