Forward-Darlehens

  1. Endet die Zinsbindungsfrist erst Mitte bis Ende nächsten Jahres, kann es für sicherheitsorientierte Bauherren sinnvoll sein, sich gegen einen höher als erwartet ausfallenden Zinsanstieg mit Hilfe eines Forward-Darlehens abzusichern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2003)