Der frühere Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH), Eberhard Foth, ist fassungslos über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Straftäter ohne Gesetz in Sicherungsverwahrung zu halten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2004)
Das ist die Kernaussage der Autorin Silke Foth.
( Quelle: Abendblatt vom 26.09.2004)