Frühschwangerschaften

  1. Auch die Zahl von Frühschwangerschaften und Mehrlingsgeburten kommt in heilen Familien weniger zum Tragen. ( Quelle: Die Zeit (26/2001))
  2. Bei Frühschwangerschaften bestehe für einen besonderen Kündigungsschutz kein Bedürfnis. Durch die allgemeine Unkenntnis der Schwangerschaft sei eine Benachteiligung der schwangeren ArbN ohnedies nicht denkbar. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)