Für die Zukunft legten die Richter freilich fest, reine Sympathiewerbung dürfe nicht mit Fraktionsgeld bezahlt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)
Die weiteren 65000 Mark wurden mit Fraktionsgeld bestritten, staatlichen Mitteln also.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)