Fraktionsgeld

  1. Für die Zukunft legten die Richter freilich fest, reine Sympathiewerbung dürfe nicht mit Fraktionsgeld bezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)
  2. Die weiteren 65000 Mark wurden mit Fraktionsgeld bestritten, staatlichen Mitteln also. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)