Franchise-Vertrag

  1. Der Franchise-Vertrag ist in allen seinen Ausformungen ein Vertrag sui generis, am besten als Kombinations- oder Typenkombinationsvertrag aufzufassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Im Franchise-Vertrag ist unter anderem festgelegt, daß die jetzt zumeist als GmbH tätigen DEL-Klubs die Schulden ihrer Altvereine übernehmen und fünf Nachwuchsmannschaften unterhalten müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Rod Bryden, der Besitzer, will in dieser Woche entscheiden, ob der Franchise-Vertrag verkauft wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)