Der Gesetzgeber habe bei der Beratung des EG-Anpassungsgesetzes deutlich gemacht, daß Frauenförderungsmaßnahmen trotz &611a zulässig seien.
( Quelle: TAZ 1987)
Ich will das nicht weiter vertiefen, sondern mich der Frage widmen, warum die verschiedenen Frauenförderungsmaßnahmen, die eine bevorzugte Berücksichtigung von Frauen ermöglichen, bisher so wenig gebracht haben.
( Quelle: Die Zeit 1995)