Freibetrag

  1. Dieser Freibetrag würde vom Bruttoeinkommen abgezogen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.06.2005)
  2. Pro Person ist ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr gestattet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.09.2004)
  3. Ist der Student verheiratet oder hat er Kinder, erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 1800 Euro. ( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)
  4. Die Eltern selbst müssten vielleicht einen Teil versteuern, wenn sie über dem Freibetrag liegen. ( Quelle: Spiegel Online vom 03.03.2005)
  5. Der Freibetrag steigt mit dem Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.07.2001)
  6. Daher soll per Gesetz ab 1. Januar 2000 ein Betreuungsfreibetrag für Kinder bis zum 16. Lebensjahr von 3 024 Mark eingeführt werden, so dass der steuerliche Freibetrag laut Regierungsangaben rund 10 000 Mark für Kinder betragen wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Während der Freibetrag nicht an eine Erwerbstätigkeit geknüpft ist, soll die Anerkennung tatsächlich anfallender Betreuungskosten nur möglich sein, wenn beide Elternteile berufstätig sind. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.05.2001)
  8. Der fällt bei den 1000-Euro in drei Freibetragszonen: Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Satz für den Freibetrag von 22,5 Prozent. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.12.2004)
  9. Die Betriebe sollen sich weiterhin mit 500000 Mark Freibetrag begnügen, jedoch in den Genuß eines Bewertungsabschlags von 50 Prozent kommen, meint Finanzminister Theo Waigel. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Für Veräußerungsgewinne liegt der Freibetrag künftig bei 60 000. ( Quelle: Welt 1999)