Freibetrag

  1. Ihre Vermögen liegen über dem erlaubten Freibetrag, der seit einem Jahr 5 200 Euro beträgt, davor waren es 3 000 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2003)
  2. Der Nebenverdienst wird bis auf einen Freibetrag von nun 20 Prozent auf das Arbeitslosengeld angerechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Ihr Freibetrag stieg je nach Familienstand lediglich um sechs oder sieben Prozent. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Wer über dem Freibetrag liegt, muss daher wie bisher von seinen Kapitalerträgen bis zu 47 Prozent - dem künftigen Spitzensteuersatz - an den Fiskus abdrücken. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.06.2003)
  5. Ein Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, wie er Erwachsenen zugestanden wird, wäre das Mindeste. ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.08.2004)
  6. Bei der Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer sollte es nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe pro Haushalt einen Freibetrag von 700 000 Mark und zusätzlich pro Kind einen Freibetrag von 100 000 Mark geben. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Bei der Wiedereinführung der privaten Vermögensteuer sollte es nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe pro Haushalt einen Freibetrag von 700 000 Mark und zusätzlich pro Kind einen Freibetrag von 100 000 Mark geben. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Für Industriegrundstücke sollen Kubikmeterpreise zugrunde gelegt werden, wobei Betriebsgrundstücke als Betriebsvermögen mit Freibetrag und Bewertungsabschlag versehen werden dürfen sollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der Freibetrag zehn Prozent. ( Quelle: Tagesschau vom 26.06.2005)
  10. Künftig wird Arbeitslosengeld-II-Empfängern beim Zuverdienst einheitlich ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. ( Quelle: Die Welt vom 04.06.2005)