Ein Beispiel sind Prozesse gegen ehemalige Mitarbeiter des Geheimdienstes: Der Verurteilte ist "nicht unbedingt schuldig und auch der Freigesprochene nicht unbedingt unschuldig.
( Quelle: Die Zeit (03/2001))
Und zwei Freigesprochene, die vom Mob erschlagen werden, machen sich in Washington auch nicht gut.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)