Mit diesen Begriffen möchte jedermann Werbung treiben, das Freihaltebedürfnis für den Allgemeingebrauch ist groß.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das vom OLG Hamburg herangezogene Freihaltebedürfnis Gattungsbegriffe dürfen nicht als Marke eingetragen werden - sei hier nicht berührt.
( Quelle: DIE WELT 2001)