Dabei gehe es auch um Fragen des Wettbewerbs, weil Freilandhühner, die auf staatliche Anordnung im Stall bleiben, weiterhin als Freilandhühner und ihre Eier als Freilandeier vermarktet werden dürfen.
( Quelle: Die Welt vom 27.08.2005)
Bleiben Freilandhennen auf politische Anordnung vorübergehend im Stall, dürfen die Eier weiterhin als Freilandeier vermarktet werden.
( Quelle: Die Welt vom 23.08.2005)
Wie gesund sind eigentlich Freilandeier?
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.01.2005)