Mönig fürchtet nun, dass vor allem junge, aber auch wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen Schwierigkeiten bekommen könnten, eine solche Freistellungsbescheinigung zu erhalten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2001)
Die Baufirma hingegen wandte ein, sie brauche die Freistellungsbescheinigung für die Fortsetzung ihres Gewerbebetriebs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.04.2003)
Die Freistellungsbescheinigung muß der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen.
( Quelle: Welt 1999)
Lediglich vier seiner Mitarbeiter haben eine sogenannte Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt, die sie von der Steuerpflicht ihres Erwerbs befreit.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)