Die freien Nachmittage während der Karnevalszeit, Weihnachten oder zum Jahreswechsel brachten ihr deshalb keinen Freizeitgewinn.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Mittlerweile aber bevorzugen nach Einschätzung des Betriebsrats immer mehr Beschäftigte den Freizeitgewinn gegenüber dem bezahlten Ausgleich.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)