Freizeitunfällen

  1. Die Krankenkassen haben sich gegen eine Streichung von Freizeitunfällen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog ausgesprochen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.01.2003)
  2. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht bei Freizeitunfällen ein. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)