Die Krankenkassen haben sich gegen eine Streichung von Freizeitunfällen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog ausgesprochen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.01.2003)
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht bei Freizeitunfällen ein.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.09.2001)