Bei der Arbeit am Tor müßten sie Besuchern und Fremdfirmenangehörigen beim Ausfüllen der Besucher- und Materialscheine helfen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Am Werkstor I kontrollieren die Kl. den Ein- und Ausgang der Mitarbeiter und Fremdfirmenangehörigen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)