Fremdfirmenangehörigen

  1. Bei der Arbeit am Tor müßten sie Besuchern und Fremdfirmenangehörigen beim Ausfüllen der Besucher- und Materialscheine helfen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Am Werkstor I kontrollieren die Kl. den Ein- und Ausgang der Mitarbeiter und Fremdfirmenangehörigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)