Sollten ihre Erzeugnisse darüber hinaus durch den Pollenflug weitere Fremdgene aufnehmen, könnten die gentechnisch veränderten Bestandteile schnell höher als 0,9 Prozent liegen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2003)
Wenn der Anteil der Fremdgene mehr als 0,9 Prozent beträgt, muss auch die Ware des konventionellen Bauern als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.06.2004)