Vorbehaltlich der Zustimmung des Kartellamtes können künftig bei Fremdkunden pro Abhebung bis zu sieben Mark verlangt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Bei Auszahlungen an Automaten von Geldinstituten gilt vorerst auch für Fremdkunden wieder die Höchstgebühr von vier Mark. Das hat gestern die Kreditwirtschaft vereinbart.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)