Fremdkunden

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kartellamtes können künftig bei Fremdkunden pro Abhebung bis zu sieben Mark verlangt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Bei Auszahlungen an Automaten von Geldinstituten gilt vorerst auch für Fremdkunden wieder die Höchstgebühr von vier Mark. Das hat gestern die Kreditwirtschaft vereinbart. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)