Dadurch komme es bisher auch bei Verfahren mit nicht besonders hohem Streitwert - etwa einem Verkehrsunfall mit einem Fremdschaden von über 10 000 Mark - zur Beteiligung von zwei oder drei Behörden, so Waldenfels.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
An dem Auto entstand Schaden in Höhe von 20000 Mark sowie Fremdschaden in Höhe von 12000 Mark.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt nur die private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Fremdschaden auf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)