Von diesem Tag an nämlich machen sich Stapf und Freudemann - zusammen nehmen sie die Hälfte von jährlich rund 9 500 Abtreibungen in Bayern vor - strafbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Freudemann würde aufgrund der Rechtsunsicherheit den veränderten Schein nicht anerkennen und keinen Abbruch mehr vornehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Noch können Stapf und Freudemann hoffen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Bayern sieht seine Chance nun darin, bis zur Entscheidung in der Hauptsache doch noch eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungsmöglichkeiten (als Alternative zu Stapf und Freudemann) aufzubauen.
( Quelle: TAZ 1997)
Freudemann hat mit der Stadt Nürnberg einen Vertrag über den Betrieb seiner Abtreibungspraxis in einem städtischen Klinikum geschlossen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)