Friedensschutzgesetz

  1. Der 80jährige einstige Vorsitzende des 1. Senats des Obersten Gerichts soll 1962 einen Ostdeutschen nach dem sogenannten Friedensschutzgesetz widerrechtlich zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt haben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)