Bei den meisten Innungs-, Betriebs- und Ortskrankenkassen und den Landesversicherungsanstalten der Rentenversicherung greift die sogenannte Friedenswahl.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.05.2005)
In den allermeisten Fällen - etwa bei allen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) - kommt es hingeben zu einer so genannten Friedenswahl.
( Quelle: Die Welt vom 27.05.2005)