Friedhofbeschränken

  1. Das OVG wies damit eine Beschwerde des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) zurück, das den Versammlungsraum der Neonazis auf den Bahnhofsvorplatz von Halbe - weitab vom Friedhofbeschränken wollte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.11.2005)