Friedhofsverwaltungen können den Platz relativ bald neu vergeben, in fast ursprünglichem Zustand - ohne Zweifel der chronischen Raumnot der Städte angemessen.
( Quelle: )
Die Friedhofsverwaltungen forderten daraufhin von ihnen jeweils 520 Euro Gebühr nach der neuen Vorschrift, ohne die frühere, noch bis zum Jahre 2021 geleistete Zahlung in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.
( Quelle: Die Welt vom 22.01.2005)