Nach Fristenplan rückständige Maßnahmen müssen jedoch beim Auszug nachgeholt werden.
( Quelle: TAZ 1993)
In manchen Fällen sei eine Renovierung noch gar nicht nötig, deshalb dürften dies die Vermieter nicht nach einem festen Fristenplan fordern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.08.2004)