Fristversäumnis

  1. Diese Entlastung wird entwertet, wenn der Anwalt bei der Zulässigkeitsprüfung gemäß § 236 Nr. 1 ZPO doch wieder an rein gedächtnisbezogenen Möglichkeiten gemessen wird, die Fristversäumnis zu entdecken. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Stattdessen hat heute Kahstein die Möglichkeit, auf dem wesentlich kleineren der beiden Vergehen (Fristversäumnis) populistisch herumzureiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)