Die Forderung der US-Justiz sei plausibel begründet, hat der Chefankläger am Nationalen Gerichtshof in Madrid, Eduardo Fungairino erklärt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die López zur Last gelegten Taten seien auch in Spanien strafbar, erklärte Fungairino.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)