Günstigkeitsprinzip

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  1. Damit könne das so genannte Günstigkeitsprinzip, das Abweichungen vom Tarifvertrag nur zu Gunsten des Arbeitnehmers zulasse, sinnvoll neu interpretiert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.01.2001)
  2. Er wird ergänzt um ein von den Arbeitsgerichten ökonomisch unsinnig ausgelegtes Günstigkeitsprinzip. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.09.2002)
  3. Das sogenannte Günstigkeitsprinzip verbietet es, einen Arbeitnehmer zu ungünstigeren Bedingungen als im Tarifvertrag vereinbart zu beschäftigen. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Doch inzwischen interpretieren viele Beschäftigte und Betriebsräte dieses so genannte Günstigkeitsprinzip anders. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2003)
  5. Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass kein Unternehmen und kein Betriebsrat Regelungen treffen darf, die die Arbeitnehmer schlechter stellen als der geltende Tarifvertrag. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2002)
  6. Das Günstigkeitsprinzip als Regelungsschranke der Betriebsvereinbarungsautonomie könne nicht durch Gesichtspunkte der Praktikabilität beiseite geschoben werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Darüber hinaus fordern die Ökonomen Gesetzesänderungen, um das "Günstigkeitsprinzip" neu zu bestimmen und so flexiblere Tarife zu erreichen. ( Quelle: Die Welt vom 10.11.2005)
  8. Das letztgenannte 'Günstigkeitsprinzip' ist nach Auffassung des Rechtsprofessors aber auch erfüllt, wenn die Lohnkürzung die Stelle rettet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. BetrVG §§ 56 Wohlfahrtseinrichtungen , 59; TVG § 4 Günstigkeitsprinzip, Effektivklausel 1. Betriebsordnungen aus der Zeit des aufgehobenen AOG können grundsätzlich vom Arbeitgeber wie vom Betriebsrat jederzeit gekündigt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Vor allem an drei Stellen schlagen die vier Mehrheitsweisen Eingriffe in das Arbeitsrecht vor: beim Kündigungsschutz, beim Günstigkeitsprinzip und bei betrieblichen Bündnissen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.11.2005)
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