Damit könne das so genannte Günstigkeitsprinzip, das Abweichungen vom Tarifvertrag nur zu Gunsten des Arbeitnehmers zulasse, sinnvoll neu interpretiert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.01.2001)
Er wird ergänzt um ein von den Arbeitsgerichten ökonomisch unsinnig ausgelegtes Günstigkeitsprinzip.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.09.2002)
Das sogenannte Günstigkeitsprinzip verbietet es, einen Arbeitnehmer zu ungünstigeren Bedingungen als im Tarifvertrag vereinbart zu beschäftigen.
( Quelle: Welt 1999)
Doch inzwischen interpretieren viele Beschäftigte und Betriebsräte dieses so genannte Günstigkeitsprinzip anders.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2003)
Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass kein Unternehmen und kein Betriebsrat Regelungen treffen darf, die die Arbeitnehmer schlechter stellen als der geltende Tarifvertrag.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2002)
Das Günstigkeitsprinzip als Regelungsschranke der Betriebsvereinbarungsautonomie könne nicht durch Gesichtspunkte der Praktikabilität beiseite geschoben werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Darüber hinaus fordern die Ökonomen Gesetzesänderungen, um das "Günstigkeitsprinzip" neu zu bestimmen und so flexiblere Tarife zu erreichen.
( Quelle: Die Welt vom 10.11.2005)
Das letztgenannte 'Günstigkeitsprinzip' ist nach Auffassung des Rechtsprofessors aber auch erfüllt, wenn die Lohnkürzung die Stelle rettet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
BetrVG §§ 56 Wohlfahrtseinrichtungen , 59; TVG § 4 Günstigkeitsprinzip, Effektivklausel 1. Betriebsordnungen aus der Zeit des aufgehobenen AOG können grundsätzlich vom Arbeitgeber wie vom Betriebsrat jederzeit gekündigt werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vor allem an drei Stellen schlagen die vier Mehrheitsweisen Eingriffe in das Arbeitsrecht vor: beim Kündigungsschutz, beim Günstigkeitsprinzip und bei betrieblichen Bündnissen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.11.2005)