Für diese Variante sollte das so genannte Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz neu definiert werden.
( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)
Eine solche gesetzliche Regelung kann mit Artikel 9 Grundgesetz kollidieren, da ein Abweichen vom Günstigkeitsprinzip den Gewerkschaftsmitgliedern die Vorteile der Gewerkschaftszugehörigkeit nimmt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Ablösung der indivudualrechtlichen Fortgeltung durch andere, neue Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge findet unabhängig davon statt, welche Arbeitsbedingungen günstiger sind; das Günstigkeitsprinzip gilt nicht (51).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Reformbedarf gibt es auch beim Günstigkeitsprinzip.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Das Günstigkeitsprinzip wird geändert; die Arbeitsplatzsicherheit gehört neben den Arbeitsentgelten und der Arbeitszeit ebenfalls zu einem zulässigen Sachgruppenvergleich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.03.2003)
Der Sachverständigenrat schlägt in seinem Jahresgutachten deshalb die vollständige Abschaffung von Paragraf 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz vor, und er appelliert an den Gesetzgeber, das Günstigkeitsprinzip explizit anders zu regeln.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Nach dem hier zu Lande geltenden Günstigkeitsprinzip dürfen Betriebsvereinbarungen über Lohn und Arbeitszeit vom Tarif nur dann abweichen, wenn sie den Arbeitnehmer besser stellen.
( Quelle: DIE WELT 2000)