Günstigkeitsprinzip

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  1. Für diese Variante sollte das so genannte Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz neu definiert werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)
  2. Eine solche gesetzliche Regelung kann mit Artikel 9 Grundgesetz kollidieren, da ein Abweichen vom Günstigkeitsprinzip den Gewerkschaftsmitgliedern die Vorteile der Gewerkschaftszugehörigkeit nimmt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Die Ablösung der indivudualrechtlichen Fortgeltung durch andere, neue Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge findet unabhängig davon statt, welche Arbeitsbedingungen günstiger sind; das Günstigkeitsprinzip gilt nicht (51). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Reformbedarf gibt es auch beim Günstigkeitsprinzip. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Das Günstigkeitsprinzip wird geändert; die Arbeitsplatzsicherheit gehört neben den Arbeitsentgelten und der Arbeitszeit ebenfalls zu einem zulässigen Sachgruppenvergleich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.03.2003)
  6. Der Sachverständigenrat schlägt in seinem Jahresgutachten deshalb die vollständige Abschaffung von Paragraf 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz vor, und er appelliert an den Gesetzgeber, das Günstigkeitsprinzip explizit anders zu regeln. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Nach dem hier zu Lande geltenden Günstigkeitsprinzip dürfen Betriebsvereinbarungen über Lohn und Arbeitszeit vom Tarif nur dann abweichen, wenn sie den Arbeitnehmer besser stellen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
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