Vorsitzender Richter Günter Lachmund machte schon zu Beginn der Verhandlung vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt deutlich, dass das von dem 30-jährigen Angeklagten angestrengte Berufungsverfahren nicht die tollsten Erfolgsaussichten hatte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2002)