So hatte ein Regierungsbeamter die öffentliche Obduktion einer Leiche durch den deutschen Pathologen Günther von Hagens vorab für rechtswidrig erklärt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.02.2003)
Bis dahin rechnet der Ausstellungsmacher und Heidelberger Anatomieprofessor Günther von Hagens mit einer Dreiviertelmillion verkaufter Eintrittskarten.
( Quelle: Welt 1998)