Güterfernverkehrsgewerbe

  1. Schließlich hätte auch eine Auskunft der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme des Betroffenen an einem Kursus zur Erlangung der Zulassung zum Güterfernverkehrsgewerbe zur Klärung der maßgeblichen Umstände beitragen können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)