Schließlich hätte auch eine Auskunft der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme des Betroffenen an einem Kursus zur Erlangung der Zulassung zum Güterfernverkehrsgewerbe zur Klärung der maßgeblichen Umstände beitragen können.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)