Deshalb sei der Güterkraftverkehrstarif für den Umzugsverkehr und die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbellieferung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr und Güternahverkehr (GüKUMT) anzuwenden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)