GKV-Sparten

  1. Die einzelnen GKV-Sparten weisenKostensteigerungen je Mitglied zwischen zehn und 11,5 Prozent auf, denen ein Anstieg der für die Einnahmen relevanten Grundlohnsumme von nur vier bis fünf Prozent gegenübersteht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)