Der Zweite Senat entschied, dass mit der GPS-Überwachung nicht der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt werde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.04.2005)
Garstka forderte, dass die GPS-Überwachung einer richterlichen Zustimmung bedürfe: "Die Bedeutung der technischen Überwachung wird zunehmen."
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.04.2005)
In der mündlichen Verhandlung am 10. November 2004 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka kritisiert, dass die GPS-Überwachung einen Monat lang von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann.
( Quelle: Spiegel Online vom 14.04.2005)