GPS-Überwachung

  1. Der Zweite Senat entschied, dass mit der GPS-Überwachung nicht der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt werde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.04.2005)
  2. Garstka forderte, dass die GPS-Überwachung einer richterlichen Zustimmung bedürfe: "Die Bedeutung der technischen Überwachung wird zunehmen." ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.04.2005)
  3. GPS-Überwachung erlaubt - 12.04.05 [Michael Reissenberger, SWR]. ( Quelle: Tagesschau vom 13.04.2005)
  4. In der mündlichen Verhandlung am 10. November 2004 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka kritisiert, dass die GPS-Überwachung einen Monat lang von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.04.2005)