In einem Schreiben der Ausländerbehörde an die Eheleute S. heißt es, sie und ihre Tochter Veronika seien seit August 1994 ausreisepflichtig, hätten sich aber nicht um die nötigen Papiere zur Heimreise in einen GUS-Nachfolgestaat bemüht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)