Auf der anderen Seite hat der Betriebsrat seine Zustimmung zum Ganztagsbetrieb im Schuljahr 1984/85 u. a. deswegen verweigert, weil noch nicht dargelegt sei, wie die Lehrerarbeitszeit unter Berücksichtigung eines Ganztagsschulbetriebs sein soll.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)