Jahntz argumentierte, dass die DDR eine Garantenpflicht gegenüber ihrer Bürgern innegehabt habe und die Politbüromitglieder eine besondere Verantwortung für den Schutz von Leib und Leben der Bürger besessen hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Angeklagte habe eine Garantenpflicht und habe deshalb geradezustehen für den Inhalt, zu dem sie anderen den Zugang verschaffe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)