Nach dem Stromeinspeisungsgesetz, das inzwischen durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" vom 1. April 2000 ergänzt wurde, ist die Schleswag verpflichtet, allen Strom, den die Windmüller im Norden Deutschlands erzeugen, zum Garantiepreis abzunehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der bisherige Garantiepreis ist etwa drei Mal so hoch wie der Weltmarktpreis.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 25.11.2005)