Gartennutzung

  1. Doch auch dieses Ansinnen musste der Richter abweisen: Im Mietvertrag sei zwar eine Gartennutzung vereinbart, diese beziehe sich aber auf den Teil, der zum Miethaus gehöre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.12.2002)
  2. Selbst wenn im Mietvertrag nichts über die Gartennutzung steht, ist die Fläche rund ums Haus meist automatisch mitvermietet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)