Doch auch dieses Ansinnen musste der Richter abweisen: Im Mietvertrag sei zwar eine Gartennutzung vereinbart, diese beziehe sich aber auf den Teil, der zum Miethaus gehöre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.12.2002)
Selbst wenn im Mietvertrag nichts über die Gartennutzung steht, ist die Fläche rund ums Haus meist automatisch mitvermietet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)