Fast hätte es einen Prozess gegeben gegen Pinochet in Spanien, übrigens auf Grund von Ermittlungen desselben spanischen Untersuchungsrichters Garzon, der auch gegen Videla und andere wegen des Verschwindens von 297 Spaniern in Argentinien ermittelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Pinochets Festnahme erfolgte auf Gesuch des spanische Untersuchungsrichters Baltasar Garzon, der ihm Folter, Völkermord und Terrorismus während seiner Herrschaft von 1973 bis 1990 vorwirft.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Gleichzeitig will die Regierung aber die Bitte des spanischen Richters Baltasar Garzon nach London übermitteln, Pinochet erneut ärztlich zu untersuchen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Garzon hatte zudem den eigenständigen Verlag und die Druckerei dichtgemacht sowie Computer und Druckmaschinen komplett beschlagnahmt.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Den gleichen Vorwurf hatte auch der frühere sozialistische Sicherheitschef Julian Sancristobal erhoben, der von Garzon bereits Ende 1994 ebenfalls wegen der GAL-Affäre inhaftiert worden ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Garzon hatte nun die Festnahme der acht Männer in Madrid sowie Andalusien und dem Navarra angeordnet, weil die Extremisten offenbar mit konkreten Anschlagsvorbereitungen begonnen hatten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.10.2004)
Nun hat der Spanier Garzon 30 Tage Zeit, eine Auslieferung zu beantragen, um die sich auch Frankreich, Schweden und Italien bemühen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.07.2003)
Nach dem britischen Urteil, dass bei einer Auslieferung Pinochet-Untaten vor 1989 nicht geahndet werden dürfen, trug Garzon eine beträchtliche Latte von Folter- und Terrortaten zusammen, die immer noch für eine Anklage reichen könnten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
In die Enge getrieben Ungewöhnlich an dem Haftbefehl ist der Vorwurf der ETA-Mitgliedschaft: Garzon unterscheidet nicht mehr zwischen den Mordkommandos auf der einen Seite und ihren Helfern auf der anderen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.11.2001)
Garzon interpretiert den Angaben zufolge auch die Entführung von Menschen als Folterdelikt, das immer noch begangen wird, wenn der Aufenthaltsort des Entführten unbekannt ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)