Gas-Nutzern

  1. Er empfiehlt privaten Gas-Nutzern, sich an den Vorgaben fürs Gewerbe zu orientieren: Der Verbindungsschlauch darf nicht länger als 40 Zentimeter sein, er sollte regelmäßig auf poröse Stellen untersucht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)