Gasanlagen

  1. Deshalb fordert der "Deutsche Verband Flüssiggas", künftig kleine, private Gasanlagen alle zwei Jahre einem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitscheck zu unterziehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)
  2. Wenn mit krimineller Energie versucht wird, an Gasanlagen in Häusern zu manipulieren, so sei das kaum zu verhindern. ( Quelle: Die Welt vom 25.01.2005)
  3. Bislang verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle nur bei gewerblich genutzten Gasanlagen - etwa in Imbissbuden oder bei Heizpilzen in Biergärten sowie bei größeren privaten Hausheizungen und fahrbaren Anlagen in Wohnwagen oder Yachten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)