Begründet wurde das mit dem Gaststättengesetz.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Dies schrieben nicht nur die guten Sitten, sondern auch das Gaststättengesetz vor.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Zentraler Streitpunkt in dem Normenkontrollverfahren war, ob das Gaststättengesetz als Sonderrecht das Bundesgesetz aushebelt.
( Quelle: )
Sie sieht sich durchaus im Einklang mit dem Gaststättengesetz: Nach Paragraph sieben könnten Gaststätten ihre 'zubereiteten Speisen' im Straßenverkauf anbieten, meinte Gutwill: 'Sonst gäbe es kein McDonalds und keinen Pizzaservice.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)