In komplizierten Fällen gewährt ein Richter Akteneinsicht, denn auch Gebärdensprachdolmetscher sind an die Schweigepflicht gebunden.
( Quelle: Die Welt vom 30.07.2005)
Im Zweifelsfalle sollten sich Interessenten an den Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher Deutschlands e.V.
( Quelle: Die Welt vom 30.07.2005)